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Channel: Kommentare zu: Umstellung auf IPv6 verschärft Debatte um IP-Adressen
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Von: Manfred Preußig

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Hallo,
wird der Mechanismus der ‚privacy extictions‘ konsequent umgesetzt, so würde damit sogar ein höherer Datenschutzstandard erreicht als er im Moment mit der dynamischen IP möglich ist. Denn bei der dynamischen IP wird, schon zur Vermeidung von Überschneidungen, also doppelt verwendeten IP-Adressen, ein zentraler Mechanismus zur Zuteilung dieser dynamischen IP benötigt. Dort kann dann, mit durchaus realistischem, wenn auch hohem, Aufwand (ein Teil der Hürden ist nicht technischer, sondern juristischer Art und kann technisch unterlaufen werden), die Ermittlung dieser Zuordnung möglich.Strafverfolgungsbehörden machen dies zum Beispiel vor … und das in einem inzwischen zu beobachtenden Ausmaß, dass die geringe, technische Hürde hierbei erkennen lässt.
Bei der ‚privacy extiction‘ jedoch wird vom jeweiligen Endgerät eine zufällige Ergänzung der allgemeinen Adresse erzeugt. Nur dieses Endgerät kennt zunächst die Zuordnung dieser so erzeugten IPv6-Adresse zu den personenbezogenen Daten. Es kommt dann darauf an, wie die ‚privacy extiction‘ vor Dopplungen geschützt wird. Erste Veriante: Der Provider vergibt an ein Endgerät einen Pool, aus dem die extiction ausgewählt wird. Da nur dieses Endgerät diesen Pool benutzt, ist die Zuordnung eindeutig möglich. Zweite Variante: Der Provider selbst erzeugt einen Pool, aus dem das Endgerät die jeweils verwendete Adresse auswählt und besetzt meldet. Im Falle einer Kollisionsrückmeldung durch den Provider muss das Endgerät eine neue extiction aus dem Pool auswählen … so lange, bis eine nicht besetzte extiction gewählt wurde. In dem Fall muss der Provider zur Abwicklung dieses Auswahlprozesses keine zuzuordnenden Daten erheben und hat dann keine Möglichkeit, die extiction einem jeweiligen Nutzer zuzuordnen.
Es steht allerdings zu erwarten, dass der Staat die Provider in der Regel zur Verwendung der ersten Variante ‚verdonnern‘ wird, da er sonst seine Ermittlungsinteressen gefährdet sehen wird. Die zweite Variante werden, wie gehabt, Anonymisierer verwenden, die kein Interesse daran haben, bei einem Auskunftsersuchen überhaupt die Möglichkeit zur Auskunft zu haben.
Wer datenschutzrechtlich unbedenklich mit einer IPv6-Adresse umgehen will, sollte also eher mit der ersten Variante rechnen, zumal sie auch einfacher umzusetzen ist.

Tschüß

Manfred Preußig


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